️Löschungspflichten der SCHUFA: Die neue Rechtsprechung 2025 

Warum ist das Thema relevant? 

Negative SCHUFA-Einträge – sei es wegen unbezahlter Rechnungen, Mahnbescheiden oder Insolvenz – können Ihre Bonität langfristig belasten. Auch nachdem eine Forderung beglichen ist, verbleiben solche Einträge oft jahrelang in Ihrer Akte. Doch laut aktueller Gerichtsurteile steht Verbrauchern in vielen Fällen schneller als gedacht der Weg zurück zur sauberen SCHUFA offen. 

⚖️ Das OLG Köln Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15U249/24) 

Das OLG Köln hat entschieden: Sobald die zugrundeliegende Forderung vollständig beglichen ist, muss die SCHUFA den negativ bewertenden Eintrag unverzüglich löschen – unabhängig von der bislang üblichen 3Jahres-Frist. Der gesetzlich verankerte Wertungswiderspruch zur Speicherung im öffentlichen Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO) ist hier zentral: Was der Staat löscht, darf die SCHUFA nicht weiter speichern e-rechtsanwälte.eu+12Justiz NRW+12ABOWI Law+12ABOWI Law+4WBS.LEGAL+4KLUGO+4

In der Praxis führten beglichene Forderungen zu gravierenden Bonitätsnachteilen – das OLG betonte daher: Das berechtigte Interesse der Verbraucher an Löschung und Rehabilitierung überwiegt gegenüber dem pauschalen Informationsbedürfnis der Kreditwirtschaft ABOWI Law. In einem konkreten Fall wurde dem Kläger sogar ein Schadensersatz von rund 1.040€ zugesprochen Anwalt+13Justiz NRW+13t-online+13

🏛️ Weitere bestätigende Urteile 

  • Das Landgericht Aachen (Az.8 O 224/24, Urteil vom 17.04.2025) folgte ausdrücklich dieser Linie: erledigte Forderungen müssen unmittelbar gelöscht werden – keine jahrelange Speicherung Anwalt+9gr-anwalt.de+9WBS.LEGAL+9
  • Auch LG Traunstein und LG Berlin II urteilten ähnlich: ScoreWert muss nach Löschung angepasst werden und Schadensersatz bei belegbaren Nachteilen möglich gr-anwalt.de+1KLUGO+1

🔍 Was bedeutet das für Verbraucher? 

Situation Konsequenz laut Gericht Handlungsempfehlung 
Schuld vollständig beglichen, aber noch eingetragen Anspruch auf unverzügliche Löschung SCHUFA-Auskunft prüfen & schriftlichen Löschantrag stellen 
Keine Löschung erfolgt Verstoß gegen Art.17 DSGVO, Anspruch auf Schadensersatz möglich Frist von 14 Tagen setzen, sonst Beschwerde / Klage erwägen 
Daten noch im Score sichtbar Score-Wert muss angepasst werden Antrag auf Score-Berichtigung stellen 

✔️ So formulieren Sie einen wirksamen Löschantrag 

  1. Fordern Sie die Löschung des betreffenden Eintrags unter Berufung auf Art. 17 DSGVO (Recht auf Vergessenwerden). 
  1. Verweisen Sie auf das OLG Köln Urteil vom 10.04.2025 (Az. 15U249/24)
  1. Fügen Sie Nachweis der Zahlung hinzu (z. B. Kontoauszug, Bestätigung). 
  1. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen und drohen Sie ggf. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO an. 

Fazit 

Das Urteil des OLG Köln markiert eine entscheidende Wende: Die pauschale 3JahresSpeicherfrist ist nicht länger rechtlich haltbar, wenn die Forderung erledigt wurde. Betroffene haben das Recht auf sofortige Löschung und unter Umständen auf immateriellen Schadensersatz. Jetzt heißt es: Aktiv werden, Ansprüche durchsetzen und Bonität nachhaltig sichern. 

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