Lösungen Denken, Krise überwinden

Schulden.PRO Schuldnerberatung die Rettung für Selbständige in der Krise

Gewinnen Sie die Kontrolle zurück mit dem SOS-Schulden-Notfallplan 

Wir helfen Ihnen

Schuldnerberatung für Selbsständige

Schuldnerberatung ist Vertrauenssache

Alle Beratungen erfolgen stets in persönlichen Gesprächen “unter vier Augen”. Ihr Berater bleibt für die gesamte Zeit Ihr fester Ansprechpartner. Um Sie während der Vorbereitung auf Ihre aktive Phase der Entschuldung optimal zu begleiten, finden regelmäßig persönliche Beratungen statt. Wir betreuen Sie vom ersten Schritt bis zum Erreichen Ihres Zieles: Ein Leben Ohne Schulden.

Schuldnerberatung für Selbsständige Schuldnerberatung ist Vertrauenssache Alle Beratungen erfolgen stets in persönlichen Gesprächen “unter vier Augen”. Ihr Berater bleibt für die gesamte Zeit Ihr fester Ansprechpartner. Um Sie während der Vorbereitung auf Ihre aktive Phase der Entschuldung optimal zu begleiten, finden regelmäßig persönliche Beratungen statt. Wir betreuen Sie vom ersten Schritt bis zum Erreichen Ihres Zieles: Ein Leben Ohne Schulden.

Regelinsolvenz

Gut vorbereitet in die Insolvenz. Es gibt vieles was vor dem Antrag zu regeln ist. Vermeiden Sie schwerwiegende Fehler.

Verhandlung mit Gläubigern

Plan machen, statt platt machen. Die Insolvenz ist der letzte Ausweg. Wir Begleiten Sie.

Lösungen für Profis

Sie sind Einzelunternehmer oder geschäftsführerender Gesellschafter? Nehmen Sie jetzt kontakt auf.

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Fragen und Antworten

Die Regelinsolvenz ist für selbstständige oder für solche die mal selbstständig waren und über 19 Gläubiger haben. 

Die Verfahren unterliegen dem gleichen Gesetz und führen grundsätzlich zum gleichen Ergebnis. Keines der Verfahren ist besser oder schlechter. Bei der Privatinsolvenz ist vor dem Insolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchzuführen. 

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens gibt es verschiedene Wege einen Betrieb fortzuführen. Dafür ist die Zustimmung des Insolvenzverwalters bzw. der Gläubigerversammlung erforderlich. 

Das kommt darauf an. Immobilien und Vermögen fallen in die Insolvenzmasse, wenn Sie eine Personengesellschaft haben. Manche Gläubiger haben jedoch Aussonderungsrechte. Bei juristischen Personen kann keine pauschale Antwort geben werden. Generell gilt:  Vermögensverschiebungen und Veräußerungen kurz vor der Insolvenz sind heikel und können durch den Insolvenzverwalter angefochten werden.  

Im Falle einer Insolvenz können Ihre Angestellten Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, welches ihre ausstehenden Löhne für bis zu drei Monate absichert.

Als selbständiger können Sie Leistungen vom Jobcenter – Bürgergeld beantragen. Den Antrag sollten Sie sofort stellen, da die Leistungen rückwirkend zum Zeitpunkt des Antrages gewährt werden. Haben Sie kein Einkommen aus der Selbständigkeit können Sie auch während der ausgeübten Selbständigkeit Leistungen bekommen. Das kann zur Rettung des Betriebes beitragen.

Steuerschulden fallen grundsätzlich wie alle anderen Schulden in die Insolvenzmasse. Das gilt jedoch nicht, wenn in diesem Zusammenhang eine Steuerstraftat begangen wurde und es zu einer Verurteilung / Strafbefehl gekommen ist. Die Zahlung von Steuerschulden hat in der Krise KAUM Priorität.

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