SCHUFA-Eintrag löschen lassen – So stellen Sie Ihre Bonität gezielt wieder her 

Die SCHUFA ist die bekannteste Auskunftei Deutschlands – und für viele Menschen zugleich ein Angstbegriff. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann sich jahrelang auf Wohnungssuche, Verträge oder Kredite auswirken, selbst wenn die Schulden längst erledigt sind. 

Doch: Nicht jeder SCHUFA-Eintrag ist rechtmäßig – und viele können heute schneller gelöscht werden als früher. 
In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich und rechtssicher: 

  • Wie SCHUFA-Einträge entstehen 
  • Wann und wie sie gelöscht werden können 
  • Was sich durch das Urteil des OLG Köln 2023 geändert hat 
  • Welche Rechte Sie haben – und wie Sie diese durchsetzen 

🔍 Wie entsteht ein SCHUFA-Eintrag? 

Die SCHUFA speichert sogenannte Negativmerkmale, wenn Vertragspartner wie Banken, Mobilfunkanbieter oder Inkassodienstleister eine berechtigte Forderung melden, z.B.: 

  • Zahlungsverzug (nach mehrfacher Mahnung und Androhung) 
  • Gerichtlicher Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid 
  • Zwangsvollstreckung, eidesstattliche Versicherung oder Haftbefehl 
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 
  • Restschuldbefreiung nach Abschluss des Verfahrens 

 

⚠️ Wie lange bleiben SCHUFA-Einträge gespeichert? 

Art des Eintrags 

Dauer der Speicherung 

Erledigter negativer Eintrag 

3 Jahre ab Erledigungsdatum 

Insolvenzverfahren eröffnet 

3 Jahre ab Eröffnung 

Restschuldbefreiung 

Früher: 3 Jahre, heute kürzer möglich 

Kreditanfrage 

12 Monate sichtbar, 10 Tage bonitätswirksam 

Konto/Kreditdaten (positiv) 

Nach Vertragsende: 3 Jahre 

⚖️ Recht auf vorzeitige Löschung – Das Urteil des OLG Köln (2023) 

Ein echter Wendepunkt: 
Am 28.09.2023 entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.15 U 21/23), dass die SCHUFA einen Eintrag über eine Restschuldbefreiung nicht länger als 6 Monate speichern darf, wenn die amtliche Veröffentlichung bereits gelöscht wurde. 

🔹 Hintergrund: 

  • Die Restschuldbefreiung wird im Justizportal des Bundes veröffentlicht – aber dort nach 6 Monaten wieder gelöscht. 
  • Die SCHUFA speicherte diese Information trotzdem 3 Jahre lang weiter. 
  • Das OLG sah darin einen Verstoß gegen Art. 17 DSGVO (Recht auf Vergessenwerden). 

👉 Ergebnis: Die SCHUFA muss löschen, wenn die öffentliche Bekanntmachung verschwunden ist. 
📌 Betroffene können sich direkt auf die DSGVO berufen. 

🧾 Ihre Rechte bei der SCHUFA-Löschung 

Sie haben das Recht auf: 

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Was ist gespeichert? 
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche oder unvollständige Daten korrigieren 
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Wenn die Speicherung nicht (mehr) rechtmäßig ist 
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Bei unzumutbarer Beeinträchtigung 

📝 Wann ist eine Löschung durchsetzbar? 

✅ Die Forderung ist vollständig bezahlt 

  • Dann beginnt eine 3-jährige Löschfrist 
  • In Einzelfällen kann eine Kulanzlöschung beantragt werden (z.B. bei Zahlung innerhalb von 6 Wochen) 

✅ Der Eintrag ist veraltet oder unvollständig 

  • Z.B. fehlen Erledigungsdatum, Titel wurde aufgehoben, Schuld ist verjährt 

✅ Der Eintrag bezieht sich auf eine Restschuldbefreiung 

  • Und die Veröffentlichung im Justizportal ist bereits gelöscht → Löschung bei SCHUFA sofort verlange

🧠 Wie gehen Sie vor? 

  1. SCHUFA-Selbstauskunft einholen: Kostenlos über meineschufa.de 
  1. Unzulässige oder veraltete Einträge identifizieren 
  1. Löschungsantrag stellen, unter Bezug auf Art. 17 DSGVO bzw. OLG Köln 
  1. Zahlungsbelege, Vergleichsvereinbarungen oder Gerichtsbeschlüsse beifügen 
  1. Bei Ablehnung: Beschwerde bei Datenschutzbehörde oder gerichtliche Geltendmachung 

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